Informationen bezüglich der Teststrategie

 

Testkonzeption der Ludwig Leichhardt Oberschule (Stand 07.03. 2022)

 

Die „Dritte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung“ vom 22. Februar 2022 regelt im §24 ein eingeschränktes Verbot des Zutritts zu Schulen. Demzufolge dürfen nur noch diejenigen die Schule betreten, die an drei nicht aufeinanderfolgenden Tagen pro Präsenzwoche ein negatives Testergebnis vorweisen können, vollständig geimpft oder genesen sind.

 

Gemäß  dem „Testkonzept für Schulen“ des MBJS in der vierten überarbeiteten Fassung vom 07.03.2022 wurde für die Schule dazu die folgende Teststrategie entwickelt.

 

 

1. Schülerinnen und Schüler

 

Allen Schülerinnen und Schülern werden drei Selbsttest pro Präsenzwoche durch die Schule kostenlos zur Verfügung gestellt (s. „Elterninformation und Erklärung zur Abgabe der Selbsttests“ Anlage 3). Die Schülerinnen und Schüler sind angehalten, sich an drei nicht aufeinanderfolgenden Tagen  einer Präsenzwoche (Montag, Mittwoch und Freitag) vor Schulbeginn zu Hause zu testen. Alternativ ist auch eine Selbsttestung am Vorabend der Testtage möglich. Ein Sorgeberechtigter dokumentiert das negative Testergebnis mit seiner Unterschrift auf der „Bescheinigung über die Durchführung eines Antigen-Selbsttests“ (s. Anlage 1). Die Kontrolle erfolgt vor Unterrichtsbeginn durch die jeweils zuständige Lehrkraft des ersten Unterrichtsblocks. Schülerinnen und Schüler, die vollständig geimpft sind oder über einen gültigen Genesenennachweis verfügen und diesen in der Schule vorlegen (bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern mit Erlaubnis der Erziehungsberechtigten), sind von der Testpflicht befreit. Wir empfehlen aus Sicherheitsgründen in diesem Falle eine freiwillige Selbsttestung.

 

Sollte eine Schülerin bzw. ein Schüler die Testung oder die Bescheinigung vergessen haben, so besteht in Ausnahmefällen die Möglichkeit, vor Schulbeginn im Sekretariat einen weiteren Selbsttest zu bekommen, ihn durchzuführen und sich das negative Testergebnis bestätigen zu lassen. Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen der „Einverständniserklärung zur Durchführung von Selbsttests in der Schule“ (s. Anlage 2)

 

Bei negativem Testergebnis nehmen die Schülerinnen und Schüler planmäßig am Präsenzunterricht teil. Sollte ein Selbsttest positiv ausfallen, dann wird der Betroffene umgehend von allen anderen isoliert und die Erziehungsberechtigten werden benachrichtigt. Diese sind dann dazu verpflichtet, das Testergebnis umgehend durch einen PCR-Test kontrollieren zu lassen. Bis zum Vorliegen des Ergebnisses verbleibt der Betroffene in häuslicher Quarantäne.

 

2. Lehrkräfte und sonstiges Personal

 

Die Verpflichtung zur täglichen Selbsttestung an allen Arbeitstagen besteht auch für Lehrkräfte und sonstiges Personal, das regelmäßig in der Schule anwesend ist. Diese Personen bekommen pro Woche, in der sie mindestens an drei Tagen anwesend sein müssen, Selbsttests ausgehändigt und sind dienst- bzw. arbeitsrechtlich verpflichtet, diese anzuwenden. Bevorzugt soll die Selbsttestung jeweils vor Dienstbeginn erfolgen, in jeden Fall aber am ersten Tag der Anwesenheitspflicht und an jedem weiteren Tag mit einer Arbeitsverpflichtung in der Schule. Besteht ein vollständiger Impfschutz bzw. wird ein gültiger Genesenennachweis vorgelegt, so entfällt die Pflicht zur Testung. Verstöße ziehen dienst- bzw. arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich.

 

3. Besucher

 

Die Pflicht zur Vorlage eines tagesaktuellen (nicht älter als 24 Stunden) negativen Testergebnisses bzw. dem Nachweis des vollständigen Impfschutzes oder eines gültigen Genesenennachweises gilt auch für Besucher, die die Schule während des regulären Schulbetriebes betreten wollen. Dies gilt nicht, wenn der Besuch außerhalb des regulären Unterrichtsbetriebes stattfindet (z.B. am Wochenende oder in Ferienzeiten). Entsprechende Aushänge an allen Eingangstüren der Schule weisen darauf hin.

 

 

Die Schulleitung                                                                                                                                   Goyatz, 07.03.2022

 

 

 

 

+++ Wichtige Dokumente +++

 

 

Anlage 1: Bescheinigung über die Durchführung eines Selbsttests

 

Anlage 2: Einverständniserklärung zur Durchführung von Selbsttests in der Schule

 

Anlage 3: Elterninformation + Testausgabe - 07.03.2022